► Aufgaben
Fischereiberatung & Fischereibiologie Letzte Aktualisierung: 18.08.2014 |
Wir beraten und unterstützen Vereine, Einzelpersonen, Behörden und andere Institutionen in fischereibiologischen, gewässerökologischen und naturschutzfachlichen Fragestellungen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern für eine optimale Umsetzung der angestrebten Ziele ist unsere oberste Prämisse. Gründliche Vorbereitung und ordentliche Durchführung der uns übertragenen Aufgaben sind unser Anspruch für eine erfolgreiche Bearbeitung der Projekte. Nachfolgend möchten wir Ihnen die von uns erbrachten Dienstleistungen näher vorstellen. Diese lassen sich in folgende Themenbereiche gliedern: |
► Bewirtschaftung | ► Durchgängigkeit | ► Fischbergung | ► FFH | ► Gutachten |
► Monitoring | ► Renaturierung |
► Schulung |
► Vorträge | ► WRRL |
Die
fischereiliche Bewirtschaftung von Gewässern hat sich in den
vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Die kontinuierliche
Verbesserung der Wasserqualität, die Schaffung der Durchgängigkeit,
neue wissenschaftliche Erkenntnisse, aber auch der Einfluss des
Kormorans, ein Umdenken im Natur- und Artenschutz, genetische
Aspekte und nicht zuletzt
der Klimawandel haben entscheidenden Einfluss auf die heutige
Gewässerbewirtschaftung. Besatzmaßnahmen dienen in erster Linie der
Bestandsstützung von Arten, die sich aufgrund fehlender Strukturen
im Gewässer nicht bzw. nur eingeschränkt vermehren. Aber auch die
Wiederansiedlung verschollener Arten eines Gewässersystems, können
Anlass einer Besatzmaßnahme sein, wenn die Ursachen für das
Verschwinden abgeschafft wurden. Um Gewässer erfolgreich zu bewirtschaften, sollten u. a. folgende Punkte bekannt sein: |
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Karpfenbesatz | Edelkrebse | |
Satzaale | Hechtsetzlinge | Zandersetzlinge |
Köcherfliegenlarven im Köcher | Süßwasserschwamm | Tigerstrudelwurm |
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Fischbergungen werden u. a. vor baulichen Eingriffen ins Gewässer (Hochwasserschutz, Gewässerausbau), vor Trockenlegungen oder bei Rettungsaktionen vor weiteren Gefahren wie z.B. einer von flussaufwärts nahenden Schmutzwelle durchgeführt. Hintergrund dieser Anstrengungen sind neben der Erhaltung des lokalen Bestandes vor allem natur- und tierschutzrechtliche Aspekte. Die zu ergreifenden Maßnahmen (Netze, Elektrofischerei) richten sich nach den lokalen Gegebenheiten des Gewässers und müssen vor Ort festgelegt werden. Ziel dabei ist es den betroffenen Abschnitt möglichst gründlich und schonend abzufischen. Geborgene Fische werden außerhalb der Gefahrenzone wieder ins Gewässer eingebracht. Die Fischereirechtsinhaber haben nicht nur die Pflicht ihren Fischbestand zu schützen, sondern auch Anspruch auf eine fachmännische Fischbergung durch einen Fischereibiologen. |
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Bestandsbergung mit Netzen | Bestandsbergung mit E-Befischung | Abfischen mit Keschern | ||
:::Gutachten / Schadensaufnahme::: | ||
Gutachten in der Fischerei werden i. d. R. zur Bestimmung von Ertragsfähigkeit und Wertigkeit eines Gewässer angefertigt, aber auch zu naturschutzfachlichen Einschätzungen benötigt und sind nicht zuletzt wichtiger Bestandteil bei allen Angelegenheiten, die sich nach einem Fischsterben ergeben. Sie sind richtungweisend bei der Abschätzung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bzw. Schadensminimierungen. Umfangreiche Untersuchungen am Gewässer müssen hierbei durchgeführt werden. Es gilt u. a. den vorhandenen (Rest-) Fisch-, Krebs-, Muschel- und Makrozoobenthosbestand zu erfassen und die geschädigten Strecken sowie den Grad der Schädigung zu ermitteln. Von diesen Ergebnissen abgeleitet müssen Ausgleichsmaßnahmen wie auch Bewirtschaftungspläne formuliert werden. Bei Fischsterben ist es zudem wichtig zeitnah nach dem Einleitungsereignis mit der Schadensaufnahme zu beginnen, um eine Beweissicherung mit belastbaren Daten am "Tatort" zu gewährleisten. |
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Abwassereinleitung | Überlauf von schlecht funktionierendem RÜB | Papierreste durch Einleitung von RÜB |
verfärbte Gewässersohle durch Einleitung | verendete Bachforellen | angespülte tote Forellen und Koppen |
Die Renaturierung von Gewässern ist eine der wichtigsten Aufgaben des Gewässerschutzes. Nach einem Jahrhundert der Flussbegradigungen, der Zerstörung der Flussauen, der Degradierung der Fließgewässer durch technischen Ausbau zu Abwasservorflutern, Hochwasserabläufen und reinen Schifffahrtsstraßen, hat in den vergangenen 30 Jahren ein grundlegendes Umdenken über die Funktion unserer Gewässer stattgefunden. Heute werden Gewässerläufe "rückgebaut" und wieder mit Mäander versehen, der harte Uferverbau wo möglich entfernt, die Flussaue mit Auenbiotopen bestückt und vieles mehr. Diese strukturellen Aufwertungen fördern nicht nur die Eigendynamik des Gewässers, sondern haben auch entscheidenden Einfluss auf eine positive Bestandsentwicklung der im Wasser lebenden Organismen, wie Fische, Krebse, Muscheln und Wirbellose. Durch Schaffung von neuen Laichgebieten, Jungfischhabitaten, Unterständen und variabeln Strömungsmustern nimmt auch der Bestand aquatischer Lebewesen wieder zu. Daher sollte die strukturelle Aufwertung der Gewässer das primäre Ziel jeglicher Bewirtschaftungsmaßnahmen sein. Die für diese Maßnahmen aufgebrachten Kosten können schon nach kurzer Zeit durch die Reduzierung von Besatzmaßnahmen zurückgewonnen werden. Für eine gelungene Strukturierungsmaßnahme ist die bauliche Ausführung entscheidend. Diese darf nicht ausschließlich nach technischen Aspekten geplant werden, sondern muss auf die Bedürfnisse der Lebewesen zugeschnitten sein (biologische Baubegleitung). Geeignete Strukturverbesserungsmaßnahmen sind z.B.: |
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Stammbuhne | Kieslaichbank mit Störsteinen | |
Totholzburgen mit Flachwasserzone in einem Teich | Anlage von Inseln | Steinbuhnen und Störsteine |
:::Durchgängigkeit::: | ||
Alle Fische führen in ihrem Leben Wanderungen durch. Dazu zählen z.B. Laichwanderungen, das Aufsuchen von Winter- und Hochwassereinständen, das Erreichen von Jungfischhabitaten oder auch die Erschließung neuer bzw. freier Lebensräume nach einem Fischsterben. Es werden stromaufwärts wie auch stromabwärts gerichtete Wanderungen durchgeführt. Die zurückgelegten Strecken können dabei zwischen wenigen hundert Metern (Kurzdistanzwanderer) bis zu mehreren tausend Kilometern (Langdistanzwanderer) variieren. Geleitet werden die Fische durch die Strömung. Für ihre Bewegungen sind Fische somit auf eine freie Durchwanderbarkeit der Fließgewässer angewiesen. Überall dort wo sie auf Wanderhindernisse stoßen - in der Regel Querbauwerke zur Wasserentnahme - muss die Durchgängigkeit mittels geeigneter Fischtreppen wiederhergestellt werden. Bei der Anlage von funktionierenden Fischaufstiegs- wie auch -abstiegsanlagen ist u. a. darauf zu achten, dass sie von den Fischen aufgefunden werden können (Lockströmung), der Einstieg richtig positioniert ist, das sie richtig dimensioniert wurden und das Gefälle nicht zu steil ist. Neben der longitudinalen (Längs-) Durchgängigkeit der Gewässer ist auch die laterale (seitliche) Vernetzung der Zuflüsse zu berücksichtigen. Daher ist neben der technischen Planung des Bauwerks unbedingt auch die Kenntnis des Verhaltens der wandernden Fische zu berücksichtigen (biologische Baubegleitung). Nach Abschluss der Bauarbeiten kann nur eine Funktionskontrolle mittels Reusen Aufschluss darüber geben, ob der Fischpass diesen Anforderungen gerecht wird. |
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Vertical Slot Fischpass | Umgehungsgerinne | Raue Rampe |
:::FFH / Natura 2000::: | ||
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) bietet einzigartigen Chancen für den Fischarten- wie auch den Gewässerschutz. Durch die Ausweisung von gefährdeten Naturräumen zu FFH Schutzgebieten haben auch in ihrem Bestand stark gefährdete Arten eine Chance sich zur erholen und wiederauszubreiten. Der für das jeweilige Schutzgebiet zu erarbeitende Managementplan (MaP; ehemals Pflege- und Entwicklungsplan: PEPL) fördert flankierend z.B. durch zusätzliche strukturelle Verbesserungen im Schutzgebiet die Stabilisierung dieser Arten. Für die Erstellung des MaPs sind im Vorfeld umfangreiche Untersuchungen durchzuführen (Bestandsuntersuchungen, Kartierungen, Gefahrenanalyse, ...) und aus den Ergebnissen abgeleitet Maßnahmen zu formulieren, die das Überleben der Art sicherstellen. Die Erfolgskontrolle des MaPs wird durch ein entsprechendes Monitoringprogramm gewährleistet. |
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Bachneunauge | Querder (Bachneunaugelarve) | paarende Bachneunaugen |
Mühlkoppen | Strömer (adult) | Strömer (juvenil) |
Rußnase | Steinkrebs | Köcherfliegenlarve |
:::Schulung::: | ||
Eine fachgerechte Bewirtschaftung von Gewässern, setzt umfangreiche Kenntnisse der lokalen wie auch überregionalen Gegebenheiten des Gewässersystems voraus. Neben theoretischem Wissen von Fischerei- und Gewässerbiologie und der ihr angeschlossenen Themen, müssen auch praktische Untersuchungen durchgeführt werden. Die daraus gewonnen Daten müssen ausgewertet und die richtigen Folgerungen gezogen werden. Neben Gewässerwarten möchten häufig aber auch andere interessierte Gruppen, wie Schulklassen, im Gewässerschutz aktive Personen oder Naturfreunde tiefer in diese Materie einsteigen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit die Themen in theoretischen & praktischen Schulungen am Gewässer kennenzulernen bzw. zu vertiefen. |
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Einweisung Bestandsuntersuchung | Kescherbefischungen | Netzbefischung - Jungfischmonitoring |
wasserchemische Gewässeranalysen | biologische Gewässeruntersuchungen | Köcherfliegenlarve (Hydropsyche spec.) |
Kleinlibellenlarven | Kamberkrebse und Malermuscheln (Unio pictorium) | eiertragendes Kamberkrebsweibchen |
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:::Vorträge::: | ||
Wir bieten Fachvorträge zu diversen fischereilichen Themen ordentlich präsentiert und verständlich vorgetragen. Sie planen eine Veranstaltung zur Weiterbildung, zum Erfahrungs- oder Informationsaustausch mit Mitgliedern, Vertretern von Behörden und Politik oder anderen interessierten Gruppen zu aktuellen Themen der Fischerei? Gerne unterstützen wir Sie dabei mit mit Präsentationen, Postern und Vorträgen. |
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Vortrag zur Weiterbildung am Gewässer | Vortrag zu Vereinsveranstaltungen | Vortrag zu offiziellen Terminen mit Behörden & Politik |
:::Wasserrahmenrichtlinie - WRRL::: | ||
Die
europäische Wasserrahmenrichtlinie - 2000/60/EG (EG-WRRL) - am 22.
Dezember 2000 in Kraft getreten - vereinheitlicht den rechtlichen
Handlungsspielraum in der Wasserpolitik der EU mit dem Focus auf
einer umweltverträglichen und nachhaltigen Wassernutzung. Sie bietet
enorme Chancen für die Entwicklung und Förderung von Fischarten- wie
auch Gewässerschutz. Der straffe Zeitplan der Richtlinie stellt sich
wie folgt dar: |
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Monitoring von Maßnahmen zur Reduktion der stofflichen Belastung |
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Punktquellen Erfassung der Veränderungen im Gewässer durch umgesetzte Maßnahmen im Bereich kommunaler Kläranlagen und der Regenwasserbehandlung, wie z.B. Neubau von Regenüberlaufbecken (RÜB), Modernisierung von Kläranlagen, Verbesserung der P-Rückhaltung, Nachrüstungen von Regenwasserbehandlungen Unsere Untersuchungen erfassen sowohl physikalische, chemische als auch biologische Parameter anhand der WRRL-Organismengruppen Makrophyten/ Phytobenthos, Phytoplankton, Makrozoobenthos und Fische. |
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Kläranlage | Teichkläranlage | Abwasserschöpfwerk |
Diffuse Quellen |
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Bild | Bild | Bild |
Ackerbau Kraichgau | Folgen der Erosion im Ackerbau | Extensivierung durch Zwischenfrüchteanbau |
Monitoring von Maßnahmen zur Reduktion der hydromorphologischen Belastung |
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Monitoring der Verbesserungen durch
hydromorphologische Maßnahmen am und im Gewässer unterteilt in
folgende Schwerpunkte:
a) Durchgängigkeit |
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Monitoring Durchgängigkeit |
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Stufe 1: ökologische Baubegleitung
Abgegrenzt nach Intensität und Anzahl Begehungen vor Ort. |
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Ökologische Baubegleitung bei Errichtung von Fischaufstiegsanlagen | ||
Stufe 2: hydraulische
Überprüfungen der Bauwerke |
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Einstieg Fischpass - Anbindung Unterwasser | Ausstieg Fischpass - Anbindung Oberwasser | Erfassung Profil mit Strömungsgeschwindigkeiten |
Stufe 3:
Spezielles Fischmonitoring mit Reusenkontrollen • Längenvermessung Wichtig zur
Zielerreichung nach WRRL ist die Berücksichtigung des
Wiederbesiedlungspotenzials sowie die Strahlweite der biologischen
Besiedlung. |
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Reuseneinsatz zum Funktionsnachweis Fischpass | Habitatbezogene Beprobung Fischaufstieg | Gesamtbeprobung Fischpass |
Stufe 4: Effizienzeinschätzung a) Fische
b)
Wirbellose |
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Lockstromdüse am Zusammenfluss Mutterbett / Unterwasserkanal | Einsatz von Netzen | Flügelreuse |
Monitoring Gewässerstruktur |
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b) Strukturverbesserungen Untersuchung und Bewertung der Effizienz von naturnahen Umgestaltungen, Renaturierungen, Revitalisierungen wie z.B. Uferaufweitungen, Anlage von Auebiotopen und Parallelgerinnen, Einbringen von ingenieurbiologischen Bauten wie Totholz / Raubäume und Störsteinen sowie Buhnen, Schaffung neuer Kieslaichplätze als Funktionsräume sowie Kiesmanagement. Als zentrales Element des Monitoring sehen wir die Erfassung der ökologischen Wertigkeit der Funktionsräume. Wir unterstützen Sie durch eine standortangepasste Bewertung von Baumaßnahmen zur Gewässerstruktur und einer Abschätzung Ihrer ökologischen Wirksamkeit. Abhängig vom Umfang der Untersuchungen, bieten wir Ihnen folgende Leistungspakete an: |
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Anlegen Kieslaichplätze | Buhnenbau | Ausheben Kolke / Gumpen |
Modul Kartierung Dabei führen wir eine umfassende Kartierung / Erfassung einschließlich Vermessungen relevanter Strukturen im Gewässer nach standardisierten Verfahren der Gewässerstrukturkartierung, auch durch konkretere Feinverfahren (z.B. nach LAWA) durch. Funktionsräume an Ufer und Sohle werden im Detail erfasst und dokumentiert und hinsichtlich ihrer Qualität auf folgende Parameter untersucht: • Substrateigenschaften und
-diversität Eine Fotodokumentation ist hierbei von zentraler Bedeutung. Modul Fische Modul Wirbellose Modul Makrophyten • Arten |
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Monitoring Mindestwassersituation |
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c)
Mindestwasserabgabe Zur Aufrechterhaltung der ökologischen Funktion von Restwasserstrecken (z.B. Mutterbetten von Ausleitungskraftwerken) ist eine definierte Menge an Mindestwasser notwendig. Zur Bestimmung einer geeigneten Wassermenge werden Dotationsversuche mit definierten Abflüssen durchgeführt, um die Effektivität zu beurteilen. Wir unterstützen Sie durch eine standortangepasste Bewertung der Mindestwassersituation und einer Abschätzung Ihrer ökologischen Wirksamkeit. Abhängig vom Umfang der Untersuchungen, bieten wir Ihnen folgende Leistungspakete an: • Berücksichtigung der vor Ort
Situation |
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Monitoring im Bereich von Wasserkraftanlagen |
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Als zentraler Maßnahmenträger bei der
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie tritt die kleine und große
Wasserkraft in Erscheinung. Die Realisierung der Durchgängigkeit ist
dabei eng mit der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verknüpft. An den
vorhandenen Wasserkraftstandorten kann eine Mehrvergütung nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unter
bestimmten Voraussetzungen erlangt werden. Wir unterstützen
Sie bei der Festlegung der nach EEG hierzu geforderten Kriterien.
Eine wesentliche ökologische Verbesserung ist u.
a. zu erzielen durch: Im Rahmen des
Monitoring gehen wir wie folgt vor: Die qualifizierte Bewertung der Ergebnisse erfolgt bei Strukturierungsprojekten durch folgende Vorgehensweise: • Mit-Ohne-Vergleich:
Hierunter wird der Orts- oder Raumvergleich bezeichnet - es wird
oberhalb einer Maßnahme sowie im unmittelbaren Bereich der Maßnahme
beprobt; die Auswahl geeigneter Vergleichsstellen ist hierbei
wesentlich Bei allen Verfahren zur Beurteilung der Zielerreichung sind die jeweiligen Zielzustände (guter Zustand oder gutes ökologisches Potenzial nach WRRL) zu berücksichtigen. Falls erforderlich werden lokale Zielgrößen erarbeitet. Ganz wesentlich ist hierbei neben der Berücksichtigung der biologischen Rahmenbedingungen, die im wesentlichen durch das Wiederbesiedlungspotenzial sowohl von oberstrom (vor allem Makrozoobenthos) - wie von unterstrom (vor allem Fische) bestimmt werden, insbesondere auch der zeitliche Faktor. Dieser kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen. |
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Marco Sander ♦ Diplom Biologe ♦ Richard-Wagner-Str.10 ♦ D-74177 Bad Friedrichshall ♦ @: m.o.sander(at)gmx.net ♦ web: www.marcosander.de |